DGUV-Überprüfung

Gerne planen wir Ihren Prüfungstermin so, dass eventuelle Mängel termingerecht behoben werden können und sind Ihnen auch bei der technischen Umsetzung der Schäden behilflich.

DGUV-Überprüfung (BGV A3 Überprüfung)

Als Unternehmer haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass eine elektrische Anlage und die entsprechenden Betriebsmittel gemäß deren ordnungsgemäßem Zustand regelmäßig überprüft werden. Dies gilt auch für die erste Inbetriebnahme oder nach einer technischen bzw. baulichen Änderung sowie Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme.


Gemäß den Vorgaben und den Unfallverhütungsvorschriften unterziehen wir jede Anlage einer genauen Prüfung (DGUV Vorschrift 3).

Betriebsprüfungen alle 2 Jahre – termingerecht und genau

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV) sind erlassene Unfallverhütungsvorschriften und entsprechen den Richtlinien der jeweiligen Gewerke. Die DGUV-Vorschrift 3 regelt die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.


In Intervallen von 2 Jahren übernehmen wir gerne die DGUV-Prüfung, selbstverständlich auch nach Umbauten oder Sanierungen von Schaltungsbauten, Gebäudetechnikanlagen und Photovoltaikanlagen. Unsere Fachleute arbeiten äußerst genau und effizient. 


Selbstredend erarbeiten wir ein exaktes Protokoll, um den Stand Ihrer Anlage zu dokumentieren.